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   Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-244/05   

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Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-244/05 (https://dejure.org/2006,28026)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.05.2006 - C-244/05 (https://dejure.org/2006,28026)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - C-244/05 (https://dejure.org/2006,28026)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bund Naturschutz in Bayern u.a.

    Auslegung von Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG sowie von Artikel 10 Absatz 2 EG - Ergreifen von Schutzmaßnahmen für Gebiete, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewiesen werden können und auf der der Kommission übermittelten nationalen Liste ...

  • EU-Kommission PDF

    Bund Naturschutz in Bayern u.a.

    Auslegung von Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG sowie von Artikel 10 Absatz 2 EG - Ergreifen von Schutzmaßnahmen für Gebiete, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewiesen werden können und auf der der Kommission übermittelten nationalen Liste ...

  • EU-Kommission

    Bund Naturschutz in Bayern u.a

    Umwelt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-244/05
    Welches Schutzregime verlangt Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG in Verbindung mit der sechsten Begründungserwägung dieser Richtlinie unter Berücksichtigung des Frustrationsverbots gemäß Artikel 10 Absatz 2 des EG-Vertrags im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-117/03 für Gebiete, insbesondere solche mit prioritären natürlichen Lebensraumtypen und/oder prioritären Arten, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt werden könnten, bevor sie in die von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 21 der Richtlinie festgelegte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen worden sind?.

    7 - Urteil vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-117/03 (Società Italiana Dragaggi, Slg. 2005, I-167).

    8 - Urteil Società Italiana Dragaggi (Randnrn. 25 bis 27).

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-244/05
    3 - Vgl. u. a. Urteile vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891, Randnr. 26) und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89 (Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8).

    4 - Vgl. in diesem Sinne die bereits angeführten Urteile Von Colson und Kamann (Randnr. 26) und Marleasing (Randnr. 8).

  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-244/05
    9 - Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-129/96 (Inter-Environnement Wallonie, Slg. 1997, I-7411, Randnr. 45).
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